The needs, rights and responsibilities of youth. (Bedürfnisse, Rechte und Verantwortung von Jugendlichen.)

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BBR: Z 2443
IRB: Z 1041

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Zusammenfassung

Heranwachsende dürfen nicht als ,,noch nicht ganz Erwachsene'' betrachtet werden; die Zeit des Heranwachsens ist ein notwendiger, eigenständiger Entwicklungsabschnitt. Jugendliche haben Probleme, die sich grundlegend von denen Erwachsener unterscheiden. Sie beginnen über sich selbst und über ihre Umgebung nachzudenken, sie finden Wertmaßstäbe, die denen von Erwachsenen nicht gleichen. Heranwachsenden muß die Möglichkeit gegeben werden, eigene Erfahrungen zu machen. Wie Leibeigene im Mittelalter werden sie häufig als Eigentum der Eltern betrachtet und für Erwachsene längst selbstverständliche Menschenrechte werden ihnen nicht zugestanden. Erziehung muß stattfinden, kann jedoch nicht völlige Fremdbestimmung über die Heranwachsenden bedeuten. Erziehung soll die äußeren Bedingungen schaffen, unter denen sich Jugendliche in verantwortlicher Art und Weise entwickeln können.

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Bildung, Jugend, Psychologie

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In: Ekistics, Athen (1977), 43 255, S. 96-98

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Bildung, Jugend, Psychologie

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