Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII im Verhältnis zu konkurrierenden Leistungen nach dem (Sozial-)Leistungsrecht. Zugleich ein Beitrag zu öffentlich-rechtlichen Ausgleichsansprüchen bei Doppelzuständigkeiten von Leistungsträgern.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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SEBI: 2008/438
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RE
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Zusammenfassung
Kinder und Jugendliche, die eine seelische Behinderung aufweisen oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, bedürfen der Hilfe durch Eltern, öffentliche Träger der Jugendhilfe und der Sozialhilfe, durch Schulen und durch die Krankenversicherung. Die Verfasserin geht u.a. der Frage nach, wie ein Rechtssystem beschaffen sein muss, damit es sowohl eine rasche Bedarfsdeckung ermöglicht als auch garantiert, dass derjenige die Kosten letztlich auch trägt, dem der Gesetzgeber sie zuordnet. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtschau des derzeitigen Systems erörtert sie schließlich rechtspolitisch diskutierte Lösungsvorschläge. difu
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384 S.
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Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht; 32