Abschaffung von Stichwahlen weiterhin möglich. VerfGH NW hat (bei 4:3 Mehrheit) lediglich Prognoseverfahren, nicht aber ihr Ergebnis beanstandet.

Henneke, Hans-Günter
Kohlhammer
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2020

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0342-2259

ZDB-ID

206908-8

Standort

ZLB: Kws 740 ZB 6881

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

In einem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Normenkontrollverfahren hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (VerfGH) am 20.12.2019 entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar sei hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssten aber einschränkend ausgelegt werden.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Der Landkreis : Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung

Ausgabe

1/2

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

12-19

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen