Abschaffung von Stichwahlen weiterhin möglich. VerfGH NW hat (bei 4:3 Mehrheit) lediglich Prognoseverfahren, nicht aber ihr Ergebnis beanstandet.
Kohlhammer
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2020
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0342-2259
ZDB-ID
206908-8
Standort
ZLB: Kws 740 ZB 6881
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
In einem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Normenkontrollverfahren hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (VerfGH) am 20.12.2019 entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar sei hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssten aber einschränkend ausgelegt werden.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Der Landkreis : Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung
Ausgabe
1/2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
12-19