Abschaffung von Stichwahlen weiterhin möglich. VerfGH NW hat (bei 4:3 Mehrheit) lediglich Prognoseverfahren, nicht aber ihr Ergebnis beanstandet.

Kohlhammer
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Stuttgart

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0342-2259

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206908-8

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ZLB: Kws 740 ZB 6881

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Abstract

In einem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Normenkontrollverfahren hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (VerfGH) am 20.12.2019 entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar sei hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssten aber einschränkend ausgelegt werden.

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Der Landkreis : Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung

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12-19

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