Die künftige EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung -IVU-Richtlinie-. Perspektiven für das deutsche Recht nach dem Gemeinsamen Standpunkt des EG-Umweltministerrats.

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

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Abstract

Die Europäische Kommission hat 1993 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Tates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung vorgelegt. In einer durch Ministerrat und Europaparlament veränderten Fassung soll die Richtlinie 1996 verabschiedet werden. Der Beitrag umreißt die wesentlichen Inhalte, geht vor allem auf konzeptionell neue Ansätze ein und diskutiert, welche Anpassungen im deutschen Zulassungsrecht für Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen notwendig werden. Kennzeichnend ist ein medienübergreifender, integrierter Ansatz mit einer weitgefaßten Definition von Emissionen. In einem Anhang regelt die Richtlinie, welche Anlagentypen bestimmte Zulassungsbedingungen einhalten müssen. Die Verfasser sehen in der Richtlinie insgesamt einen wesentlichen Fortschritt für die Harmonisierung der europäischen Bestimmungen für die Zulassung von Industrieanlagen. Da das deutsche Recht bereits Elemente eines integrierten Umweltschutzes enthält, scheint eine Fortentwicklung ohne systematische Brüche möglich. Rechtspolitisch bedeutsam ist, wie die Koordinierung zwischen immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Erlaubnis geregelt werden wird.

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Umwelt- und Planungsrecht

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Nr.11/12

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S.425-434

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