Enteignende Vorwirkung eines Bebauungsplans? Artikel 14 I und III GG, § 1 I, VI, IX BauGB. BVerwG, Beschluß vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, VGH Mannheim.
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1991
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Setzt ein Bebauungsplan für ein bisher privat genutztes Grundstück mit Baulandqualität eine öffentliche Grünfläche und eine Fläche für Gemeinbedarf fest, so bedarf es auch mit Rücksicht auf etwaige Entschädigungsansprüche nach § 40 BauGB im Rahmen der Abwägung grundsätzlich keiner vorgezogenen Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine spätere Enteignung des Grundstücks erfüllt sind, soweit der Leitsatz. (-y-)
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Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.6, S.235-236