Enteignende Vorwirkung eines Bebauungsplans? Artikel 14 I und III GG, § 1 I, VI, IX BauGB. BVerwG, Beschluß vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, VGH Mannheim.
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Zusammenfassung
Setzt ein Bebauungsplan für ein bisher privat genutztes Grundstück mit Baulandqualität eine öffentliche Grünfläche und eine Fläche für Gemeinbedarf fest, so bedarf es auch mit Rücksicht auf etwaige Entschädigungsansprüche nach § 40 BauGB im Rahmen der Abwägung grundsätzlich keiner vorgezogenen Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine spätere Enteignung des Grundstücks erfüllt sind, soweit der Leitsatz. (-y-)
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Bebauungsplan, Eigentum, Enteignung, Öffentliche Grünfläche, Gemeinbedarfsfläche, Enteignungsentschädigung, Abwägung, Rechtsprechung, BVerwG-urteil, Recht, Bebauungsplanung
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Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.6, S.235-236
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Bebauungsplan, Eigentum, Enteignung, Öffentliche Grünfläche, Gemeinbedarfsfläche, Enteignungsentschädigung, Abwägung, Rechtsprechung, BVerwG-urteil, Recht, Bebauungsplanung