Der Verfassungsstaat als Glied einer europäischen Gemeinschaft. Verwaltungsrecht als Vorgabe für Zivil- und Strafrecht. Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehre in Zürich vom 3.-6.10.1990.

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ZLB: 91/2801

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S
KO
RE

Abstract

Die wissenschaftliche Jahrestagung 1990 hatte zwei Beratungsgegenstände auf dem Programm. Der Verfassungsstaat als Glied einer europäischen Gemeinschaft - dieses Thema wird von drei Referenten behandelt, wobei ein Beitrag den Schwerpunkt auf die aktuellen Fragen des Verhältnisses der EG und ihrer Rechtsordnung zu den Mitgliedstaaten, insbesondere zur Verfassung der Bundesrepublik legt. Die beiden anderen Referenten tragen die übergreifenden Zusammenhänge der Entfaltung des Verfassungsstaates vor, dabei wird einmal die Struktur der Gemeinschaft der 12 Staaten hervorgehoben, das andere Mal die Gesamtheit der Formen der europäischen Einigung betont. Der zweite Themenkomplex behandelt das Verwaltungsrecht als Vorgabe für das Zivil- und Strafrecht, wobei sich einer der beiden Berichte auf das Verhältnis des Verwaltungsrechts zum Strafrecht, der andere mit dem Verhältnis zum Zivilrecht befaßt. In der Diskussion wird diese Problematik aus schweizerischer und österreichischer Sicht ergänzt. goj/difu

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380 S.

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Veröffentlichungen der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer; 50