Gebietsreform ohne Vorschaltgesetz? Zu den Folgen des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 9.7.2017.

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München

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0939-0014

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ZLB

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Abstract

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 9.6.2017 das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2.7.2016 für nichtig erklärt. Es ist formell verfassungswidrig. Was heißt das für das weitere Schicksal der geplanten Gebietsreform in Thüringen? Kann der Prozess der Gebietsreform auch ohne das Vorschaltgesetz fortgesetzt werden? Wenn ja, welche Maßstäbe gelten insoweit etwa für künftige Landkreis- und Gemeindegrößen? Der Beitrag analysiert das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, skizziert die Folgen und erläutert, was im weiteren Prozess der Gebietsreform zu beachten sein wird.

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Landes- und Kommunalverwaltung

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Nr. 9

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S. 403-407

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