Gebietsreform ohne Vorschaltgesetz? Zu den Folgen des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 9.7.2017.
Beck
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Beck
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
0939-0014
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 9.6.2017 das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2.7.2016 für nichtig erklärt. Es ist formell verfassungswidrig. Was heißt das für das weitere Schicksal der geplanten Gebietsreform in Thüringen? Kann der Prozess der Gebietsreform auch ohne das Vorschaltgesetz fortgesetzt werden? Wenn ja, welche Maßstäbe gelten insoweit etwa für künftige Landkreis- und Gemeindegrößen? Der Beitrag analysiert das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, skizziert die Folgen und erläutert, was im weiteren Prozess der Gebietsreform zu beachten sein wird.
Description
Keywords
Journal
Landes- und Kommunalverwaltung
item.page.issue
Nr. 9
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 403-407