Freie Krankenhaus-Verantwortung ohne Staatsdirigismus.
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SEBI: 75/3200
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KO
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Zusammenfassung
Der Landtag von NRW hat am 5.Februar 1975 das Krankenhausgesetz gegen die Stimmen der CDU verabschiedet.Grundmann erläutert die Haltung der CDU. 1.)Das Gesetz berücksichtigt nicht die unterschiedliche Trägerstruktur und den eigenständigen Auftrag der Krankenhausträger. 2.)Das Gesetz ist nicht flexibel genug; es schreibt uniforme Regelungen vor, wo flexible Vorschriften angebracht wären. 3.)Das Gesetz enthält überflüssige Vorschriften. 4.)Die Einführung des ärztlichen Vorstandes führt zu einer unterschiedlichen Bewertung der Mitarbeiter im Krankenhaus und steht damit der innerbetrieblichen Zusammenarbeit entgegen.
Beschreibung
Schlagwörter
Krankenhausgesetz, Krankenhauspolitik, CDU, These, Krankenhaus, Sozialwesen, Verwaltung, Recht, Soziologie
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Recklinghausen, (1975) S. 3-10
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Krankenhausgesetz, Krankenhauspolitik, CDU, These, Krankenhaus, Sozialwesen, Verwaltung, Recht, Soziologie