Gutachterliche Stellungnahme gemäß § 79 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landkreises Stralsund zu seiner Auflösung und der anschließenden Neubildung eines Landkreises Ribnitz-Damgarten mit Sitz in der gleichnamigen Stadt gem. §§ 1 und 8 des Referentenentwurfs eines Landkreisneuordnungsgesetzes -LKrNeuOG- in Mecklenburg-Vorpommern.
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DE
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Stralsund
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ZLB: 92/4409-4
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Abstract
Schon bald nach der Bildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die Notwendigkeit erkannt, die Landkreise neu zu ordnen und zu gestalten. Zielsetzung war es, die zukünftigen Landkreise in ihrer Größe und Leistungsfähigkeit so zu strukturieren, daß sie in der Lage sind, sowohl staatliche Aufgaben auf unterer Ebene als überörtliche kommunale Aufgaben effektiv wahrzunehmen. Mit der Neustrukturierung der Landkreise sollte die Grundlage für eine zukunftsweisende wirtschaftliche Entwicklung, eine Stärkung des ländlichen Raumes, eine bürgernahe und von der Bevölkerung akzeptierte Verwaltungsstruktur sowie für eine Stärkung des Gefühls des Verbundenseins mit der Heimat geschaffen werden. Nach diesen Grundsätzen hat der Kreistag von Stralsund am 16. 9. 1992 seine Auflösung und die Neubildung des Landkreises Ribnitz-Damgarten beschlossen. wi/difu
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37 S.