Rechtsschutz und Partizipation im Umweltrecht. Europa- und völkerrechtliche Bürgerfreundlichkeit versus nationale Verfahrensbeschleunigung - insbesondere zur Aarhus-Konvention.
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DE
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Marburg
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ZLB: Kws 770/46
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DI
RE
RE
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Abstract
Wirtschaftlich motivierte Planungsvereinfachung, Verfahrensbeschleunigung und Standortsicherung auf nationaler Ebene, mehr Bürgerfreundlichkeit durch Information, Partizipation und Rechtsschutz für Umweltschützer auf europäischer und internationaler Ebene - zunehmend wird das Recht durch diesen Kontrast geprägt. Die in Deutschland zuletzt gängige Debatte leidet an einigen Verkürzungen - so übersieht die Debatte nach Stuttgart 21, dass eine frühzeitige und effektive Partizipation sowie ein wirksamer Rechtsschutz schon längst durch transnationales Recht geboten sind, also nicht im politischen Belieben deutscher Parlamente und Behörden stehen. Und beim Rechtsschutz wird meist zu einseitig der grundsätzliche Zugang zu Gericht betrachtet, ohne zu bedenken, unter welchen Bedingungen Klagen auch in der Sache etwas erreichen, wobei auch hier das transnationale Recht Vorgaben enthält.
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306 S.
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Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung; 7