Der Folgenbeseitigungsanspruch als Grundlage verwaltungsverfahrensrechtlicher Verwertungsverbote.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 95/3690
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DI
S
S
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Abstract
Die Untersuchung geht zunächst ausführlich auf den Entwicklungsstand der Lehre vom Verwertungsverbot im Strafprozeßrecht, Bundesdisziplinarrecht, Steuerrecht, Kartellrecht und im Sozialverfahrensrecht ein. Diese Lehre besagt, daß bestimmte Beweise nicht verwertet und verwendet werden dürfen. Schwerpunkt der Studie ist die Frage, inwieweit sich strafprozessuale Erkenntnisse überhaupt auf das Verwaltungsverfahren transferieren lassen. Hierbei untersucht der Autor als Ausgangspunkt für die Verwertungsverbote im Verwaltungsverfahren das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Danach zeigt die Arbeit das Verhältnis zwischen Folgenbeseitigungsanspruch (FBA) und Unterlassungsanspruch (UA) auf, wobei der Autor den FBA als dogmatische Grundfigur für ein Verwertungsverbot ansieht. Der FBA besteht darin, daß nach einer staatlich herbeigeführten Rechtsverletzung die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erfolgt. Der UA richtet sich gegen eine drohende Rechtsverletzung. rebo/difu
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287 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1688