Natur contra Kultur. Das Entwicklungsvorhaben Teufelsmoor.
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1976
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SEBI: Zs 2114-4
BBR: Z 4
IRB: Z 1498
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Zusammenfassung
Die Kultivierung des Teufelsmoores bei Bremen wird mit ihren ökologischen und wirtschaftlichen Konsequenzen vom 18. Jahrh. an beschrieben. Seit 1972 wurde das Gebiet im Raumordnungsprogramm als großflächiges Erholungsgebiet ausgewiesen und ein Entwicklungsgutachten veröffentlicht. Darin sollte das Teufelsmoor die Funktion eines Freizeitparks für den Raum Bremen übernehmen. Die daraufhin ausgelösten Proteste und Einwände, getragen von Bürger- und Interessenverbänden und der Landesplanung in Bremen, führten zur Schaffung einer Arbeitsgruppe gemeinsamer Landesplanung Bremen/Niedersachsen und einer AG im Niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft und Forsten. Aufgabe beider AG's war und ist die Verhinderung der Kommerzialisierung der Freizeit und die Demokratisierung des Planungsprozesses durch Bürgerbeteiligung.
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In: Structur, Rheinbach 10 (1976), 9, S. 197-200, Abb.