Die Zweckzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an seine Gemeinden. Darstellung, Analyse und staatsrechtliche Untersuchung.
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SEBI: 71/1020
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Zusammenfassung
Zweckzuweisungen als Geldleistungen des Bundes oder Landes an Gemeinden bzw. Gemeindeverbände haben neben der finanzwirtschaftlichen Funktion des Finanzausgleichs und des Sonderlastenausgleichs eine vielfältige staatspolitische Bedeutung. Sie dienen als Lenkungsmittel kommunaler Aufgabenerfüllung und Ausgabenwirtschaft, als konjunkturpolitisches Steuerungsinstrument und als Aufsichtsmittel des Staates. Der Autor stellt die Arten der Zweckzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an seine Gemeinden dar und prüft die Vereinbarkeit von Zweckzuweisungen mit dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz). Nach seiner Ansicht verstößt das Land gegen Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz, wenn es Zweckzuweisungen als Steuerungsmittel im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben einsetzt. In einem tabellarischen Anhang gibt er einen Überblick über die Gemeindefinanzen und die Höhe der Zweckzuweisungen an die Gemeinden und Kreise Nordrhein-Westfalens in den Jahren 1964-1966. wd/difu
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Zweckzuweisung, Gemeindefinanzen, Selbstverwaltungsrecht, Haushaltswesen, Finanzausgleich, Verfassungsrecht
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Köln: (1970), XLIX, 362 S., Tab.; Lit.
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Zweckzuweisung, Gemeindefinanzen, Selbstverwaltungsrecht, Haushaltswesen, Finanzausgleich, Verfassungsrecht