Schaffung oder Abgrenzung von Innenbereich durch Satzung.

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ZZ

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Zusammenfassung

Die Vorschriften über das Bauen im nicht beplanten Innenbereich sollen über § 34 Absatz 2 a BBauG der Gemeinde die Möglichkeit geben, durch Satzung Gebiete mit besonderer Wohnsiedlungsstruktur, insbesondere mit historisch entstandener Streu- oder Bandbebauung, festlegen zu können, wenn entweder die Zuordnung zum im Zusammenhang bebauter Ortsteile zweifelhaft ist, oder die vorhandene Bebauung nicht allen Voraussetzungen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils erfüllt, die Gemeinde jedoch beabsichtigt, ihn zu einem solchen zu entwickeln. Eine kritische Auseinandersetzung zu der Abgrenzungssatzung des § 34 BBauG. hn

Beschreibung

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Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung, Flächennutzungsplanung, Innenbereich, Abgrenzung, Abgrenzungssatzung, Außenbereich, Wohnsiedlung, Bebauung

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Baurecht 10(1979)Nr.6, S.466-470, Lit.

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Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung, Flächennutzungsplanung, Innenbereich, Abgrenzung, Abgrenzungssatzung, Außenbereich, Wohnsiedlung, Bebauung

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