BVerwG Beschluss vom 17.6.2003 4 B 14.03. Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe.
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
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Abstract
Amtliche Leitsätze: 1. Ein Bescheidungsurteil, durch das die Baugenehmigungsbehörde zu einer abschließenden bauplanungsrechtlichen Prüfung eines Vorhabens unter erneuter Beteiligung der Gemeinde verpflichtet ist und dass das gemeindliche Einvernehmen nur im Umfang der planungsrechtlichen Entscheidungsreife ersetzt, verletzt die Gemeinde nicht in ihren Rechten aus § 36 BauGB. 2. Es bleibt offen, ob die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer kerntechnischen Anlage (Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente), deren Errichtung und Betrieb nach Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, erst dann abschließend geprüft werden kann, wenn das UVP-Verfahren förmlich beendet ist. difu
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 6
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S. 185-186