BVerwG Beschluss vom 17.6.2003 4 B 14.03. Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

0522-5337

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Amtliche Leitsätze: 1. Ein Bescheidungsurteil, durch das die Baugenehmigungsbehörde zu einer abschließenden bauplanungsrechtlichen Prüfung eines Vorhabens unter erneuter Beteiligung der Gemeinde verpflichtet ist und dass das gemeindliche Einvernehmen nur im Umfang der planungsrechtlichen Entscheidungsreife ersetzt, verletzt die Gemeinde nicht in ihren Rechten aus § 36 BauGB. 2. Es bleibt offen, ob die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer kerntechnischen Anlage (Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente), deren Errichtung und Betrieb nach Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, erst dann abschließend geprüft werden kann, wenn das UVP-Verfahren förmlich beendet ist. difu

Description

Keywords

Journal

Bayerische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr. 6

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 185-186

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries