Grundrechtliche Gesetzesvorbehalte und Grundrechtsschranken.

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SEBI: 81/5245

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Zusammenfassung

Da das Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft verfassungsrechtlich durch grundrechtliche Gewährleistungen und Grundrechtsschranken geordnet ist, müßte sich der Freiheitsbereich der Grundrechte demnach durch den Schrankenvorbehalt bestimmen lassen. In Rechtsprechung und Literatur wird dieser Aspekt allerdings größtenteils außer acht gelassen. Es wird versucht, einen Ausgleich durch die Bestimmung von Inhalt und Grenzen des sachlichen Gewährleistungsbereichs, d.h. was dem Einzelnen grundrechtlich garantiert wird, zu schaffen. Der Autor hingegen weist nach, daß die Frage nach den Schranken der Grundrechte nicht losgelöst vom System abgestufter und ausdifferenzierter Vorbehalte zu beantworten ist. Die Gesetzesvorbehalte werden zudem auch im Prozeß der Grundrechtskonkretisierung wirksam. Allgemein läßt sich feststellen, daß grundrechtliche Freiheitsverbürgerungen durch die Vorbehalte mitbestimmt werden und ihre Wirksamkeit für die Grundrechtsinterpretation nicht geleugnet werden darf. kp/difu

Beschreibung

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Grundrecht, Gesetzesvorbehalt, Grundrechtstheorie, Grundrechtsschranke, Eingriffsermächtigung, Theorie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Allgemein

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Berlin: Duncker & Humblot (1981), 148 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1980/81)

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Grundrecht, Gesetzesvorbehalt, Grundrechtstheorie, Grundrechtsschranke, Eingriffsermächtigung, Theorie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Allgemein

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Schriften zum öffentlichen Recht; 390