Organisation des Jugendamtes - Dekonzentration sozialer Dienste.

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KGST B 5/78

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Zusammenfassung

Die Leistungen bestimmter sozialer Dienste können gesteigert werden, wenn sie ortsnah in Nebenstellen des Jugendamtes, des Sozialamtes und/oder des Gesundheitsamtes erbracht werden (Dekonzentration). Dieser Bericht beschreibt den Entscheidungsprozeß zur Dekonzentration sozialer Dienste. Hierzu werden die Phasen des Prozesses im einzelnen dargestellt Kriterien festlegen und gewichten, Erfüllungsgrad der Kriterien feststellen, Zusammenhang zu anderen (nicht dekonzentrierten) sozialen Diensten prüfen, Voraussetzungen der Dekonzentration festlegen und prüfen, benötigte Hilfsdienste prüfen, Wirtschaftlichkeit prüfen, Zusammenhang zu anderen Aufgaben prüfen und Bezirke bilden. Die Anwendung des Verfahrens wird am Beispiel der sozialen Dienste des Jugendamtes aufgezeigt.

Beschreibung

Schlagwörter

Jugendamt, Sozialer Dienst, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1978), 26 S.,

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Jugendamt, Sozialer Dienst, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 5/1978