Die Raumordnung bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen.

Selbstverl.
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Münster

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ZLB: 95/3081
BBR: A 12 523
IfL: Z 131 - 161
DST: S 710/483

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S
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Abstract

Die Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen war in den letzten Jahren aufgrund der Dauer des Zulassungsverfahrens durch Planfeststellung zunehmend in die Kritik geraten. Im Rahmen verschiedener Beschleunigungsgesetze hat der Bundesgesetzgeber mit der Änderung des Abfallgesetzes durch das Investionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz daher die ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterstellt. Da das Bundes-Immissionsschutzgesetz keine fachgesetzliche Raumordnungsklausel enthält, die der Anbindung der Zulassung an die Raumordnung und Landesplanung dient, ist fraglich, ob in diesem Verfahren eine Koordination mit der überörtlichen Gesamtplanung sichergestellt ist. In dieser Untersuchung wird daher die Bedeutung der Raumordnung und Landesplanung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb ortsfester Abfallentsorgungsanlagen analysiert und die Erforderlichkeit einer Raumordnungsklausel diskutiert. ej/difu

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XVIII, 106 S.

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 161