Geschützter Bestand eines Denkmals bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Eintragung.
Boorberg
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Datum
2004
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Denkmalschutz bezieht sich auf den Zustand des Denkmals zum Zeitpunkt der Eintragung in die Denkmalliste. Dieser Zustand ist zu erhalten; eine gänzliche oder teilweise Wiederherstellung des historischen Originals ist dagegen von den Vorschriften des Denkmalschutzes nicht bezweckt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg in seinem Urteil vom 20.11.2002 - 3 A 248/99 (Natur und Recht 2004 Heft 5 S.317) festgestellt. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 9, Landesbeil.
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 69-72/Rdnr.B20