Geschützter Bestand eines Denkmals bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Eintragung.

Boorberg
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Datum

2004

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Denkmalschutz bezieht sich auf den Zustand des Denkmals zum Zeitpunkt der Eintragung in die Denkmalliste. Dieser Zustand ist zu erhalten; eine gänzliche oder teilweise Wiederherstellung des historischen Originals ist dagegen von den Vorschriften des Denkmalschutzes nicht bezweckt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg in seinem Urteil vom 20.11.2002 - 3 A 248/99 (Natur und Recht 2004 Heft 5 S.317) festgestellt. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 9, Landesbeil.

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 69-72/Rdnr.B20

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen