Bayerischer Verwaltungsgerichtshof. BayVGH, Urteil vom 27.3.1979 Nr.305 I 74. Rechtskräftig.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1980

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Eine Gemeinde beantragte die Abbruchgenehmigung für ein ehemaliges Schulhaus, um nach dem Abbruch Parkplätze anzulegen. Die Abbruchgenehmigung wurde versagt, da die Gemeinden verpflichtet sind, geschichtlich oder künstlerisch bedeutsame Bauten zu erhalten und zu pflegen, solange die Sanierungsfähigkeit gegeben ist. Sofern die Anlage eines Projekts nach Abbruch des Bauwerks zu einer Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbildes führt, hat die Erhaltung des Altbaus unbedingten Vorrang. wa

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Bayerische Verwaltungsblätter, München 110(1979)Nr.19/20, S.616-618

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen