Standortauswahlverfahren: der Vorschlag der Kommission für Entscheidungsgrundlagen der Endlagersuche.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Suche nach einem Endlagerstandort für radioaktive Abfälle. Es sieht ein gestuftes Suchverfahren vor, dessen Ende ein durch den Gesetzgeber zu beschließender Standort markiert. Im Vorfeld des eigentlichen Standortauswahlverfahrens hat die sog. Endlagerkommission unter anderem die für das Verfahren notwendigen Entscheidungsgrundlagen sowie Vorschläge zur Novellierung des StandAG erarbeitet. Die Autoren nehmen dies zum Anlass, die rechtlichen Anforderungen an die übertägigen planungswissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen, die sich nicht nur aus dem StandAG ergeben, sondern auch die atomrechtlichen Vorgaben für die (nachfolgende) Endlagergenehmigung berücksichtigen müssen, zu konkretisieren. Ferner sind die von der Kommission vorgeschlagenen planungswissenschaftlichen Anforderungen hieran zu messen. Auch die Novellierungsvorschläge der Kommission hinsichtlich des Verhältnisses des Standortauswahlverfahrens zu Vorgaben von Raumordnung und Bauleitplanung werden analysiert und bewertet.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 3
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S. 137-146