Hamburg im Bundesrat. Die Mitwirkung Hamburgs an der Bildung des Reichswillens 1867-1890.

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Der Verfasser stellt die Mitwirkung Hamburgs an der Vorbereitung und Verabschiedung legislativer Maßnahmen im Bundesrat dar.Ausgangspunkt der Arbeit sind die Verhandlungen über den Abschluß eines Bündnisses mit Preußen im Jahre 1866, da dieses Bündnis die rechtlichen Voraussetzungen für die spätere Errichtung des neuen Bundes bildete.Der Autor beschreibt weiter die Teilnahme Hamburgs an der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Berlin über die Feststellung des Verfassungsentwurfes und mündet in die Darstellung der Mitwirkung Hamburgs beim Erlaß einzelner gesetzgeberischer Maßnahmen des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches ein.Das Schwergewicht wird auf solche Gesetzentwürfe gelegt, die aus Hamburger Sicht bedeutungsvoll waren.Die Arbeit endet im Jahre 1890, weil nach dem Zollanschluß Hamburgs 1888 die Gegensätze zwischen dem Reich und der Stadt immer geringer wurden. im/difu

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Bundesrat, Hansestadt, Kleinstaat, Wirtschaftsrecht, Steuer, Zoll, Sozialistengesetz, Gesetzgebung, Stadtgeschichte, Verfassungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Wirtschaftspolitik, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte

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Hamburg: Christians (1967), 128 S., Lit.

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Bundesrat, Hansestadt, Kleinstaat, Wirtschaftsrecht, Steuer, Zoll, Sozialistengesetz, Gesetzgebung, Stadtgeschichte, Verfassungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Wirtschaftspolitik, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte

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Veröffentlichungen des Vereins für Hamburgische Geschichte; XXII