Kreisentwicklungsplanung für den Kreis Güstrow.

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DE

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Dortmund

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ZLB: 94/4438

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Zusammenfassung

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands änderte sich das Planungsrecht in den neuen Bundesländern nahezu vollständig. Für die Landes- und Regionalplanung bedeutet dies, daß übergeordnete Vorgaben, Zielsetzungen und Gesetze aufzustellen und zu verabschieden sind. Da es sich hier um einen sehr lange andauernden Entscheidungsprozeß handelt, der sorgfältig mit allen beteiligten Institutionen abgestimmt werden muß, fehlt auf kommunaler Ebene sowie auf der Ebene des Kreises dieser übergeordnete Entscheidungs- und Orientierungsrahmen vollständig. Die Kreisentwicklungsplanung kann das geeignete Instrument darstellen, dieser Problemlage zu begegnen. Ziel ist eine raumbezogene Planung, die sowohl der Ordnung und Lenkung bisher angelaufener Maßnahmen, als auch zur Orientierung für künftige Vorgaben dienen soll. Dabei darf die Kreisentwicklungsplanung keinesfalls als Planung von oben verstanden werden. Das kann jedoch nur erreicht werden, wenn"Alle" - Bewohner und Vertreter der Gemeinden und des Kreises - gemeinsam und verantwortungsvoll handeln. Die jeweiligen Beteiligten sollen ihre Überlegungen und Planungen zu verschiedenen Zeitpunkten im Prozeß der Kreisentwicklungsplanung transparent darlegen und miteinander diskutieren. So können Kontroversen und Mißverständnisse frühzeitig ausgeräumt werden und koordinierte und von allen mitgetragene Ergebnisse entstehen. difu

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169 S.

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Dortmunder Beiträge zur Raumplanung; P15