Die Reform des Genossenschaftsrechts. Bewertung und Vorschläge für weitere Verbesserungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der eingetragenen Genossenschaft.
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DE
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Erlangen
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ZLB: 2010/251
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DI
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Abstract
Die Untersuchung hat ergeben, dass die Genossenschaft als einzigartige Organisationsform zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften steht. Aufgrund der rückläufigen Neugründungen von Genossenschaften und der am 22.7.2003 erlassenen Verordnung des Statuts der Europäischen Genossenschaft wurde die Rechtsgrundlage der eG als reformbedürftig angesehen. Die im Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14.8.2006 enthaltenen Änderungen beinhalten gute Ansätze zur Deregulierung des Genossenschaftsgesetzes und damit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der eG. Einige vorab diskutierte Vorschläge sind jedoch zu kurz gekommen oder wurden nicht hinreichend berücksichtigt. Viele Änderungen wurden nach der Begründung der Bundesregierung lediglich in Anlehnung an die Regelungen der Europäischen Genossenschaft übernommen, um Wettbewerbsnachteile der eG gegenüber der SCE zu vermeiden.
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XLI, 247 S.
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Veröffentlichungen; 53