Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept Raumplanung.

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Salzburg

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Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) ist das Instrument der Gemeinden für den langfristigen Planungshorizont der örtlichen Raumordnung. Auf dieser Ebene legen die Gemeinden die Zielsetzungen für die zukünftige räumliche Entwicklung fest und stimmen darauf aufbauend Maßnahmen ab. Aus diesem Grund ist im Land Salzburg das REK eine verpflichtende Grundlage der örtlichen Raumplanung. Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, das REK in seiner fachlichen Qualität und Aussageschärfe zu stärken. Durch das Raumordnungsgesetz (ROG 2009) wurde das REK per Bescheid durch die Landesregierung genehmigungspflichtig. Wesentliche und verpflichtende Bestandteile der örtlichen Raumplanung – und somit auch das REK - sind nach der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (EU-Richtlinie 2001/42/EG) einer Umweltprüfung zu unterziehen. Seit 2009 wird die Umweltprüfung auf der Ebene des REK konzentriert. Damit sollen die Umweltaspekte bereits auf der Plan- und Konzeptebene berücksichtigt werden, also dort, wo maßgebliche Planungsentscheidungen getroffen werden, und nicht erst etwa auf einer nachfolgenden Planungsebene. Gleichzeitig werden die anderen Planungsinstrumente Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan entlastet. Eine Neuauflage des Leitfadens wurde erforderlich, um die durch die ROG Novelle 2017 geänderten Inhalte des REK aufzunehmen.

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