Anlagen zum Parken.

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Berlin

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ZLB: 305/252:3

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Abstract

Die Bemessung von Parkräumen im Rahmen der Parkraumrahmenplanung und die Bemessung von Anlagen zum Parken ergeben sich aus den Merkmalen des Parkens. Dabei spielen die Nachfragemuster der einzelnen Parkraumnachfragegruppen eine entscheidende Rolle. Die Parkraumrahmenplanung legt fest, wo Parkräume anzuordnen sind und ob bzw. wie sie zu bewirtschaften sind. Wie viele Parkstände welcher Art vorzusehen sind, ist im Rahmen einer Bemessung zu bestimmen. Dabei ist nachfragegruppenweise der Bedarf mit dem Angebot zu bilanzieren, da je nach Nachfragemuster mit unterschiedlichen Angeboten reagiert werden muss. Auf Grundlage einer solchen Angebotsbemessung kann die Bemessung und der Entwurf von Einzelanlagen zum Parken erfolgen. So sind z. B. Abfertigungsanlagen von Parkbauten verkehrstechnisch zu bemessen. Park- und Ladeflächen im Straßenraum, Parkplätze, Parkbauten und Ladehöfe sind geometrisch zu entwerfen. Dabei sind Abmessungen zu wählen, die es dem sogenannten Bemessungsfahrzeug ermöglichen, diese Anlagen problemlos zu benutzen. Anlagen zum Parken sollten abschließend auf ihre Verkehrsqualität hin geprüft werden und baulich entsprechend der Regeln der Technik ausgestattet sein.

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441-491

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