Planrechtfertigung für Fernstraßenbau. FStrG §§ 1, 17. BVerwG, Urteil v. 22.3.1985 - Az. 4 C 15.83 - VGH München.
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Zusammenfassung
Die Planung einer Bundesfernstraße muss zu ihrer Rechtfertigung einer gesetzlichen Zielbestimmung genügen (Planrechtfertigung). Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Vorhaben, gemessen an den Zielen des Bundesfernstraßengesetzes, vernünftigerweise geboten ist. Die Bedarfsplanung für Bundesfernstraßen, wie sie in den Fernstraßenbaugesetzen festgelegt ist, enthält weder eine materiellrechtliche Planrechtfertigung für den Bau bestimmter Straßen, noch verleiht sie den für ein solches Vorhaben streitenden fachplanerischen Belangen zusätzliche rechtliche Durchsetzungskraft gegenüber entgegenstehenden Belangen. (-y-)
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Fernstraßenplanung, Planfeststellungsverfahren, Rechtsprechung, Planrechtfertigung, Fernstraßenbau, Fernstraßengesetz, BVerwG-Urteil, Recht, Planungsrecht
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.10, S.368-371, Lit.
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Fernstraßenplanung, Planfeststellungsverfahren, Rechtsprechung, Planrechtfertigung, Fernstraßenbau, Fernstraßengesetz, BVerwG-Urteil, Recht, Planungsrecht