Die Altbauerneuerung und die Ertragsteuern.

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Abstract

Neben den Maßnahmen nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz gibt auch das Einkommensteuerrecht die Möglichkeit, zur Förderung der Altbauerneuerung die Ertragsteuerschuld zu senken oder zumindest zeitlich zu verlagern. Nach der begrifflichen Erklärung der Aufwendungen im Steuerrecht werden Inhalt und Voraussetzungen der Steuervergünstigungen nach bisherigem Recht (bis 1. Juli 1978) sowie die Möglichkeiten von erhöhten Abschreibungen auf Modernisierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen für nach dem 30. Juni 1978 beendete Maßnahmen und die Erteilung größeren Erhaltungsaufwandes bei Wohngebäuden erörtert. Für den Städtebau und den Denkmalschutz bestehen besondere steuerliche Vergünstigungen. hg

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Wohnungswesen, Finanzierung, Altbau, Erneuerung, Modernisierung, Steuerrecht, Ertragsteuer, Steuerbegünstigung, Abschreibung, Städtebau, Denkmalschutz

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 32(1980)Nr.12, S.290-292

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Wohnungswesen, Finanzierung, Altbau, Erneuerung, Modernisierung, Steuerrecht, Ertragsteuer, Steuerbegünstigung, Abschreibung, Städtebau, Denkmalschutz

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