Rechtliche Möglichkeiten der Denkmalpflege.
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ZZ
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SEBI: 76/1401
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GU
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Zusammenfassung
Während die Denkmäler in öffentlichem Besitz durch entsprechende Verordnungen geschützt sind, fehlt für diejenigen in privater Hand ein auf NRW bezogenes Denkmalschutzgesetz. Hierzu sind entsprechende Entschädigungsregelungen (bei Versagen einer Abbruchsgenehmigung) und ein ständig zu erweiterndes Verzeichnis der Baudenkmäler, das sich nicht nach aktuellem Geschmack richten darf, vonnöten. Es werden die derzeit vorhandenen Möglichkeiten referiert, durch Ausschöpfen des heutigen Baurechts Denkmalschutz zu betreiben mit Mitteln der Bauleitplanung können Abbrüche verhindert, durch Paragraphen der Bauordnung Verunstaltungen am Bauwerk oder in der Umgebung in Grenzen gehalten werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Landeskonservator, Baudenkmal, Privateigentum, Denkmalschutz, Denkmalschutzrecht, Zielkonflikt, Bauleitplanung, Gesetzgebung, Bauwesen, Recht
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Düsseldorf: (1975), 12 Bl.
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Landeskonservator, Baudenkmal, Privateigentum, Denkmalschutz, Denkmalschutzrecht, Zielkonflikt, Bauleitplanung, Gesetzgebung, Bauwesen, Recht