Die Zuständigkeiten des Bundes auf dem Gebiete des Natur- und Heimatschutzes.

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SEBI: 76/671

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Zusammenfassung

Die Studie beschäftigt sich mit dem geltenden schweizerischen Natur- und Heimatschutzrecht des Bundes. Sie setzt sich auseinander mit der gesetzlichen Regelung und der Rechtsanwendung zum Natur- und Heimatschutz. Dabei ist Inhalt des ersten Teils das Natur- und Heimatschutzrecht im engeren Sinne, das heißt die Normen, die den Sachbereich direkt zum Ziel haben, während der zweite Teil die Beziehungen zielverwandter Gesetze zum Natur- und Heimatschutz berücksichtigt. Im Ergebnis zeigt sich, daß das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz von 1966 im wesentlichen den Anforderungen gerecht wird. In der Praxis erweist sich jedoch die beschränkte Bundeskompetenz als ungenügend. Die Kritik richtet sich somit eher an die verfassungsrechtliche Grundlage und darüberhinaus an die Rechtsanwendung, die nicht immer ausreichend die Interessen des Natur- und Heimatschutzes berücksichtigt. Dementsprechend sind die vorgeschlagenen Anregungen de lege ferenda zu verstehen.

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Schlagwörter

Naturschutz, Heimatschutz, Bundeskompetenz, Umweltschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Biologie

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Zürich: Institut f.ORL, TH.Zürich (1975), 176 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1975)

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Naturschutz, Heimatschutz, Bundeskompetenz, Umweltschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Biologie

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Schriftenreihe zur Orts-, Regional- und Landesplanung; 25