Die Nebenerwerbslandwirtschaft im Agrarrecht.

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SEBI: 89/1547

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In den unterschiedlichen Rechtsgebieten werden die Begriffe Haupt-, Voll-, Zuerwerbs- und Nebenerwerbslandwirtschaft gebraucht, ohne diese Begriffe jedoch zu definieren, und das, obwohl an die unterschiedlichen Landwirtschaftsformen häufig verschiedene Rechtsfolgen geknüpft werden. Der Autor untersucht die unterschiedlichen Berufsbilder und definiert sie: Landwirtschaft im allgemeinen als planmäßige Bodenbewirtschaftung zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse und/oder der Ermöglichung von Tierhaltung. Haupterwerbslandwirte sind solche, deren landwirtschaftlicher Betrieb die ausschließliche Erwerbsgrundlage darstellt. Nebenerwerbslandwirte sind dagegen solche, die neben dem landwirtschaftlichen Betrieb einen anderen Erwerb haben, der die Haupterwerbsquelle darstellt. Unter dem Aspekt dieser Differenzierung werden agrarpolitische Grundsätze und Regelungen zahlreicher Sachgebiete untersucht. jüp/difu

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Agrarrecht, Agrarpolitik, Nebenerwerbslandwirtschaft, Landwirtschaftlicher Betrieb, Beruf, Einkommen, Sozialpolitik, Sozialwesen, Arbeit, Steuer, Verfassungsrecht, Bodenrecht, Wirtschaftspolitik, Landwirtschaft, Wirtschaft, Primärsektor

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Köln: Heymann (1987), XXIX, 252 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1986/87)

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Agrarrecht, Agrarpolitik, Nebenerwerbslandwirtschaft, Landwirtschaftlicher Betrieb, Beruf, Einkommen, Sozialpolitik, Sozialwesen, Arbeit, Steuer, Verfassungsrecht, Bodenrecht, Wirtschaftspolitik, Landwirtschaft, Wirtschaft, Primärsektor

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Schriftenreihe des Instituts für Landwirtschaftsrecht; 33