Internationale Harmonisierung des öffentlichen Auftragswesens.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/901

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Zusammenfassung

Ein öffentlicher Auftrag ist ein Vertrag zwischen einer Vergabebehörde und einem Waren- oder Leistungserbringer, der zum Inhalt hat, daß die Vergabebehörde gegen Entgelte Waren, Bau- oder Dienstleistungen erwirbt. Die Finanzierung des öffentlichen Auftrags erfolgt aus dem Staatsbudget, also letztlich durch den Steuerzahler. Neben den grundsätzlichen Problemfeldern des Auftragswesens (z.B. gelten Bau- und Baunebengewerbe als stark kartellgefährdeter Bereich) erörtert die Autorin völkerrechtliche Vorgaben für das öffentliche Auftragswesen, die sich neben dem Völkergewohnheitsrecht vor allem durch das Völkervertragsrecht, insbesondere durch das WTO-Abkommen (World Trade Organisation) ergeben. Daneben werden der EG-Vertrag und der NAFTA-Vertrag als reines Völkerrecht vorgestellt, da diese ebenfalls für das öffentliche Auftragswesen geltende Grundsätze vorgeben. Das UNCITRAL-Gesetz (United Nations Commission on International Trade Law) wird als Modellgesetz zur Harmonisierung interpretiert. kirs/difu

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244 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2215