Anwendung der Geräuschemissionsangabe in der Praxis.
Springer-VDI-Verl.
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Springer-VDI-Verl.
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DE
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Düsseldorf
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0174-1098
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ZLB: 4-Zs 2529
BBR: Z 189
IRB: Z 821
TIB: ZA 4580
BBR: Z 189
IRB: Z 821
TIB: ZA 4580
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Abstract
Die Geräuschangabe ist ein wesentliches Element der Lärmschutzpolitik. Um eventuelle Defizite bei der praktischen Umsetzung der Maschinenrichtlinie zu erkennen, wurde im Rahmen eines von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geförderten Projekts an ca. 170 Maschinen der angegebene Geräuschemissionswert messtechnisch nachgeprüft. Davon sind die Hälfte Maschinen aus den Bereichen Holzverarbeitung, Druck-/Papierverarbeitung und handgeführte Elektrowerkzeuge. Bei 78 % der untersuchten Maschinen wurde die Geräuschangabe vorgefunden, bei 17 % war eine Anfrage beim Hersteller erforderlich und bei 5 % konnten keine Geräuschangabewerte in Erfahrung gebracht werden. Die formale Prüfung zeigte, dass die Geräuschangabe bei 54 % der Maschinen im Wesentlichen korrekt, bei 41 % dagegen unvollständig war (es fehlte meist der Hinweis auf die zu Grunde liegende Norm bzw. eine Angabe zum Betriebszustand). Aus dieser Feststellung des Istzustands werden Empfehlungen für Politik, Normung und Maschinenindustrie abgeleitet. difu
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Zeitschrift für Lärmbekämpfung
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Nr. 2
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S. 47-53