Vertragsbeendigung durch Ersatzmietergestellung.

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Köln

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ZLB: 96/3229

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DI

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Abstract

Gegenstand der Untersuchung ist die Darstellung der vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten, die dem Mieter zur Verfügung stehen, wenn er sich von mietvertraglichen Verpflichtungen bei einer dauerhaften Nichtnutzung des Wohnraums lösen möchte. Gemäß § 552 S. 1 BGB ist der Mieter auch nach endgültiger Aufgabe der Mietsache während der Vertragslaufzeit zur Entrichtung des Mietzinses verpflichtet. Der Autor untersucht die verschiedenen vertraglichen und gesetzlichen Entlastungsmöglichkeiten und kommt zu dem Ergebnis, daß das Risiko beim Mieter verbleibt und ein Kündigungsrecht zu Gunsten des Mieters nur in Ausnahmefällen besteht. Schwerpunkt der Arbeit ist die Gestellung eines Ersatzmieters. Je nach Gestaltung des Mietvertrags kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, einen Aufhebungsvertrag zu schließen (durch Ersatzmieterklausel). Ein geeigneter Ersatzmieter, durch den der Vermieter nicht schlechter gestellt wird, wird dann als ausreichend betrachtet. kirs/difu

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XIX, 192 S.

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