Integrierte Handlungskonzepte in der Stadterneuerung - das Beispiel Nordrhein-Westfalen.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
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Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
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DE
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Bonn
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0303-2493
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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
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Abstract
In Nordrhein Westfalen sind integrierte Handlungskonzepte für die Soziale Stadt bzw. für den nordrhein-westfälischen Vorläufer "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" bereits seit Mitte der 1990er-Jahre und nach und nach auch für die anderen Teilprogramme der Städtebauförderung Pflicht. Dies führt zu einer qualitativ verbesserten Stadtentwicklungspolitik, denn die Kommunen beziehen nicht nur städtebauliche, sondern auch wirtschaftliche, soziale, ökologische und immer öfter auch bildungspolitische Belange in ihre Erneuerungsstrategien ein. Im Ergebnis werden in den mehrjährigen strategischen Entwicklungskonzepten passgenaue Problemlösungen entwickelt und öffentliche und private Ressourcen räumlich gebündelt. Im interkommunalen Wettbewerb um die knappen Städtebaufördermittel entscheidet in Nordrhein-Westfalen sowohl die Beurteilung der "Bedürftigkeit" nach lokalen Problemlagen als auch die Qualität der integrierten Handlungskonzepte. Eine Aussicht auf Förderung haben solche Konzepte, die einen integrierten, strategischen Ansatz mit nachvollziehbaren und auch erreichbaren Zielen verfolgen. Zudem sollten unterschiedliche Förderangebote im vorgesehenen Programmgebiet gebündelt und private Investitionen einbezogen werden. Der Erfolg von Stadterneuerungsmaßnahmen hängt zu einem großen Teil von der ambitionierten Umsetzung vor Ort in den Stadtteilen und Städten ab. Daneben sind aber auch das Land und der Bund gehalten, integrierte Handlungsansätze mit einer ressortübergreifenden Förderpolitik zu unterstützen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte wiederherzustellen.
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr. 4
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S. 287-295