Das Kollegialprinzip in der Verwaltungsorganisation.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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DE

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Tübingen

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ZLB: 2000/436

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Zusammenfassung

Das Kollegialprinzip ist neben dem Hierarchieprinzip ein gleichberechtigtes Aufbauprinzip der Verwaltungsorganisation. Es umfasst drei Grundtypen der Verwaltungsorganisation: die pluralistischen, professionellen und kooperativen Gremien. Die Kollegialgremien bilden Formen der Selbststeuerung in der Verwaltung, die als Ergänzungen demokratischer Legitimation und als funktionsgerechte Ausgestaltung verselbständigter Einheiten dienen. Der Autor untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und die Folgerungen für den institutionellen Gesetzesvorbehalt, das Verfahrensrecht und den gerichtlichen Rechtsschutz. Außerdem stellt er die Kollegialgremien in der Verwaltung der EU dar und ordnet diese in ihre supranationalen Legitimationsstrukturen ein. difu

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XIX, 406 S.

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Jus publicum. Beiträge zum öffentlichen Recht; 45