BayObLG Beschluss vom 6.11.2003 3 ObOWi 85/2003. Aufstellung von Geldspielgeräten im stehenden Gewerbe.
Boorberg
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2004
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Amtlicher Leitsatz: Die Verpflichtung, bei der Aufstellung von Geldspielgeräten im stehenden Gewerbe die Aufstellerlaubnis und die Geeignetheitsbestätigung (§33c Abs. 1. 3 GewO) sowie den zum Spielgerät gehörenden Zulassungsbeleg auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen, gebietet es nicht, diese Unterlagen am Ort der Automatenaufstellung zur Einsicht bereitzuhalten. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 186-187