Staatszwecke, Staatsziele und Grundrechtsinterpretation unter besonderer Berücksichtigung der Positivierung des Umweltschutzes im Grundgesetz.
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SEBI: 88/2532
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Im Rahmen der aktuellen Diskussion über die Verankerung des Umweltschutzes und anderer politischer Ziele und Aufgaben im Grundgesetz stellt sich die Frage nach der Relevanz von Staatszielbestimmungen. Um hier zu Ergebnissen zu gelangen, untersucht die Arbeit zunächst vor dem Hintergrund historischer Staatszwecklehren die Bedeutung staatlicher Zielsetzungen. In einem umfangreichen Kapitel werden die in den Grundrechten und anderen Bestimmungen des Grundgesetzes enthaltenen Staatsziele herausgearbeitet. Dies führt dazu, daß die postulierte Umweltstaatszielbestimmung als überflüssig abgelehnt wird: Gegenüber der aus Art. 1 Abs. 1 GG, den als Staatszielbestimmungen zu verstehenden Grundrechten und dem Sozialstaatsprinzip zu entnehmenden Zielkonzeption, die derjenigen des Umweltstaatszieles entspricht, bringt eine Umweltstaatszielbestimmung keine neuen Rechtsgehalte in das Grundgesetz ein. chb/difu
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Staatstheorie, Grundrecht, Umweltschutzrecht, Staatsrecht, Verfassungspolitik, Theorie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Frankfurt/Main: Lang (1986), VII, 416 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1986)
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Staatstheorie, Grundrecht, Umweltschutzrecht, Staatsrecht, Verfassungspolitik, Theorie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 561