Entscheidungsfindung in der Hilfe zur Erziehung. Die Umsetzung zentraler fachlicher Eckwerte des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in der Hilfeplanung der Hilfe zur Erziehung im Zusammenhang der Diskussion betriebswirtschaftlicher Steuerung der Jugendhilfe.

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Münster

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ZLB: 99/40

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Durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 20.3.1990, sind Strukturen, Kooperationsnormen und Steuerungsinstrumente für die Bearbeitung und Lösung jugendhilfespezifischer Probleme rechtlich vorgegeben. Mit diesem Gesetz soll die Autonomie der Familien gestärkt und ihre eigenständigen Möglichkeiten zur Selbsthilfe aktiviert werden. Diese Arbeit zeigt auf, daß die Gestaltung der kommunalen Jugendhilfe andere Probleme aufwirft, als die der Handlung der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen. Ausgehend von der neueren Reformdiskussion, nimmt die Arbeit Entwicklungstendenzen in zentralen Fragen der Jugendhilfe auf, mit dem Ziel, den durch die Verpflichtung zur Erstellung eines Hilfsplans als Grundlage für die Ausgestaltung einer Hilfe zur Erziehung vollzogenen Perspektivenwechsels des KJHG, bewußt zu machen. kirs/difu

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351 S.

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