Berücksichtigung des für ein Netz vor der Energierechtsreform 2005 gezahlten Kaufpreises bei der Kalkulation und Regulierung der Netzentgelte.
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Datum
2007
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Herausgeber
Lang
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
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Standort
ZLB: 2008/1158
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
GU
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Zusammenfassung
In vielen Fällen ist es in der Vergangenheit zu einem Wechsel des örtlichen Verteilnetzbetreibers gekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der bisherige Netzeigentümer sein Netz dem neuen Netzbetreiber überlässt, regelmäßig in Form der Übereignung. Hierfür ist nach gefestigter Praxis stets ein Kaufpreis gezahlt worden, der sich nach dem Sachsubstanz- oder dem Ertragswertverfahren richtet. Soweit derartige Netze bereits zur Zeit der Veräußerung abgeschrieben waren, lässt sich aus der Stromnetzentgeltverordnung ein Verbot der Berücksichtigung des Netzwertes bei der Kaufpreisbestimmung ableiten. Eine solche Vorgabe würde den Vertrauensschutz des Netzkäufers in die abweichende Rechtspraxis vor Inkrafttreten der Energierechtsreform 2005 nachhaltig erschüttern. Das Gutachten weist detailliert nach, dass dieser Vertrauensschutz zwingend zu berücksichtigen ist.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
97 S.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Kommunalwirtschaftliche Forschung und Praxis; 14