Vergabe von Architektenleistungen. Leitfaden zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).

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Seit dem 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft. Sie löste die Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab. Die VgV regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten. Die VgV bietet die Chance, Vergabeverfahren effizient durchzuführen sowie die Qualität der Leistung bei der Vergabe stärker zu gewichten. Kleineren und mittleren Unternehmen wird der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert. Der Praxisleitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen enthält hierfür Empfehlungen und Grundlagen. Er wurde von den Planerverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam erarbeitet. Die Kooperation von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite dokumentiert den gemeinsamen Willen, der großen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden.

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77 S.

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