Abgrenzung "vorhandener" Straßen zu beitragspflichtigen Straßen. Tl. 2. Nachdruck aus "Deutsche Gemeindesteuer-Zeitschrift" September 1979.
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IRB: Z 1270
SEBI: Zs 3025-4
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Zusammenfassung
Die Frage, wann Erschließungsbeiträge für provisorisch angelegte Straßen, sogenannte "Baustraßen", erhoben werden müssen, bringt den kommunalen Praktikern immer noch eine Fülle schwieriger Rechtsfragen und ist auch in finanzwirtschaftlichr Hinsicht von Bedeutung. Weder Literatur noch Rechtsprechung haben einen Katalog für die einzelnen Kriterien zur Abgrenzung. Der Autor bringt eine Merkmalliste für noch nicht fertiggestellte Erschließungsanlagen und für fertiggestellte Anlagen. bm
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsanlage, Provisorium, Definition, Merkmal, Liste, Erschließungsbeitrag
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Der Gemeinderat, Schwäbisch-Hall 24(1981)Nr.10, S.9-10, Lit.
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsanlage, Provisorium, Definition, Merkmal, Liste, Erschließungsbeitrag