Der Baukostenzuschuß.
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SEBI: 78/5616
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Zusammenfassung
Der Baukostenzuschuß dient dem Zweck, die gesteigerte Wohnungsnot zu überwinden. Der Wohnungssuchende beteiligt sich dabei in Form von Geld oder sonstigen Mitteln (Arbeitsleistung, Baustoffe), die er dem Bauherrn zur Verfügung stellt, an der Finanzierung seiner zukünftigen Wohnung. Dabei kommt es des öfteren zu rechtlichen Streitigkeiten, z. B. bei anschließenden Mängeln der Wohnung etc. Die Arbeit gibt daher einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und tatsächlichen Komplikationen, die bei dieser Form der Finanzierung auftreten können. Der Hauptteil ist dabei den Leistungsstörungen gewidmet. Zusätzlich wird das Verhältnis zu Drittinteressenten behandelt, die die Finanzierung durch den einzelnen Mieter vorerst übernommen haben. Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß die Schwierigkeiten durch die bestehende gesetzliche Regelung nicht ausgeräumt werden können und diese einer Novellierung bedarf. kp/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Baukostenzuschuss, Aufbauvertrag, Miete, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlung, Sittenwidrigkeit, Wucher, Leistungsstörung, Mieterschutzrecht, Rückerstattung, Baurecht, Wohnungswesen, Mietwesen, Baukosten, Wohnen/Wohnung, Finanzierung
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Heidelberg: Selbstverlag (1964), XXV, 172 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1964)
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Baukostenzuschuss, Aufbauvertrag, Miete, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlung, Sittenwidrigkeit, Wucher, Leistungsstörung, Mieterschutzrecht, Rückerstattung, Baurecht, Wohnungswesen, Mietwesen, Baukosten, Wohnen/Wohnung, Finanzierung