BBauG § 130 Abs. 1.BVerwG, Urteil v. 25.1.1985 - Az. 8 C 55.83 - VGH Mannheim.

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1985

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Werden Teilanlagen einer Erschließungsanlage zu verschiedenen Zeitpunkten hergestellt, ist der Erschließungsaufwand jeweils nach dem Einheitssatz zu ermitteln, der im Zeitpunkt des Abschlusses der Herstellungsarbeiten für die jeweilige Teilanlage gilt. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 130 und 133 BBauG.(-y-)

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 8(1985), Nr.3, S.150-151, Lit.

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