Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Die Neuregelungen durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 95/598
DST: S 820/191

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Zusammenfassung

Experten aus Verwaltung, Wissenschaft, Gerichten und der Anwaltschaft erläutern die Regelungen des sogenannten Baurechtskompromisses, die §§ 8a-c BNatschG, die die Beachtung der Eingriffsregelung auf die Ebene der Bauleitplanung verlagert; das einzelne Vorhaben muß demnach nur noch den Anforderungen des Bebauungsplanes genügen. Für den nicht qualifiziert überplanten Innenbereich wird die Geltung der Eingriffsregelung ausgeschlossen. In den Beiträgen wird die Entwicklung, Bedeutung und der gegenwärtige Anwendungsbereich der Eingriffsregelung - vor allem aus ökologischer Sicht - beleuchtet und seine Bedeutung für die Bauleitplanung herausgearbeitet. Der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Zuordnung zu bestimmten Flächen gelten andere Beiträge. Ein anderer Schwerpunkt der Erörterungen liegt auf der Sicherung der Zweckbestimmung gegen später Umplanungen. Die Darstellung von Umfang und Grenzen abweichender Ländervorschriften und ein Überblick über den Meinungsstreit um den Baurechtskompromiß schließen den Band ab. goj/difu

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212 S.

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Forum Umweltrecht; 11