Inhouse-Vergabe nach aktuellem und künftigem Recht.
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
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Abstract
Die Direktvergabe an ein bestimmtes Unternehmen ist der Traum vieler öffentlicher Auftraggeber. Eine rechtskonforme Direktvergabe ermöglicht die sogenannte Inhouse-Vergabe an ein vom Auftraggeber beherrschtes und im Wesentlichen für ihn tätiges Unternehmen. Diese vom EuGH gebildete Inhouse-Vergabe ist seit 1999 vorhanden und seit jeher Thema intensiver wissenschaftlicher Diskussionen und von Rechtsstreitigkeiten. Künftig wird die Inhouse-Vergabe gesetzlich geregelt sein, nämlich wenn der deutsche Gesetzgeber entsprechende Vorschriften aus den in 2014 bekannt gemachten neuen EU-Vergaberichtlinien bis 2016 umgesetzt hat. Grund genug, sich mit der Inhouse-Vergabe nach aktuellem und künftigem Recht auseinanderzusetzen.
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Vergaberecht
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Nr. 2a
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S. 289-295