Keine Goldesel. Öffentlich-Private Partnerschaften.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Abstract
Öffentliche Bäder gelten allgemein als Zuschussbetriebe. Daher geht die Vorstellung, dass ein privater Investor die öffentlichen Verluste des Zuschussbetriebs Freizeitbad durch ein gewinnbringendes Modell ersetzen könne, häufig an der Realität vorbei. Denn Bäder sind Managementimmobilien mit hohen Bereitstellungskosten und langfristig hohem Instandhaltungs-, Markt- und Gebäuderisiko. Diese Risiken können in der Regel nicht durch Erlöse ausgeglichen werden. Viele öffentlich-private Kooperationen im Bäderbau endeten in den letzten Jahren damit, dass die Projekte in Konkurs gingen, Ausschreibungen aufgehoben wurden und Anbieter und Kommunen in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag Verfahren benannt, die bei der Entwicklung von Bäderkonzepten erfolgreich sein können. Zunächst wird auf die Risikoverteilung eingegangen und festgestellt, dass Ausschreibungen, die ein hohes Risiko der beteiligten Unternehmen fordern, aufgrund der besonderen Risikofaktoren nicht zum Erfolg führen. Kommunen sollten schon vor der Ausschreibung die notwendigen Beschlussgrundlagen erarbeiten und zu einem Konsens als Ausschreibungsgrundlage zusammenführen. Abschließend wird die Vertragsgestaltung behandelt, bei der der direkte Dialog zwischen der Kommune und dem privaten Anbieter eventuell entstehende formaljuristische Verfahren im Nachhinein vermeidbar macht oder diese verkürzt. difu
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Der Gemeinderat
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Nr. 12
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S. 30-31