Urban Planning Law under EU-Influence. Städtebaurecht unter EU-Einfluss.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: R 291/852
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RE
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Abstract
In den letzten zwei Jahrzehnten wurde das nationale Städtebaurecht, insbesondere soweit es auf die Inanspruchnahme von Bodenflächen ausgerichtet ist, maßgeblich von gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben mitgeprägt. Anzuführen sind zunächst das europäische Habitat- und Artenschutzrecht auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (RL 96/42/EG) und der Vogelschutz-Richtlinie (RL 79/409/EWG). Daneben haben aber auch die Plan-UP-Richtlinie (RL 2001/42/EG) und die Seveso-II-Richtlinie (RL 96/82/EG) Einfluss auf die Bauleitplanung. Gegebenenfalls können sich auch noch aus der EG-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) sowie aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RL 2009/28/EG) Auswirkungen auf die örtliche Bauleitplanung ergeben. Vor diesem Hintergrund enthält die Forschungsarbeit, die im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Rahmen der Allgemeinen Ressortforschung im Jahr 2010 entstanden ist, die Ergebnisse eines mit EU-Mitgliedsstaaten zu diesen Themenbereichen geführten Erfahrungsaustausches.
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VIII, 289 S.
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Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung; 16