Die heimliche Erhebung von Informationen und deren Aufbewahrung durch die Polizei.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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Heidelberg

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ZLB: 92/2235

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DI
S

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Seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts erhält die Verarbeitung von polizeilichen Informationen einen höheren Stellenwert in der juristischen und politischen Diskussion.Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Einführung von verdeckten Ermittlern und der generellen Erweiterung der polizeilichen Befugnisse ("Lauschangriff").Die Untersuchung gibt einen Überblick über die vor den Betroffenen verheimlichten Maßnahmen polizeilicher Informationsbeschaffung und deren Aufbewahrung.Weiterhin erörtert der Autor, inwieweit ein solch heimliches Vorgehen nicht bereits von objektiv-rechtlichen Staatsstrukturgrundsätzen (Rechtstaats- und Demokratieprinzip) generell verboten wird.Die Arbeit befaßt sich mit der Frage der Kompetenz der Polizei für verdeckte Grundrechtseingriffe (personenbezogene Informationen, Befragung Dritter) sowie einem möglichen Rechtsschutz durch Verfahren und Gerichte.Nach Ansicht des Autors können Defizite bei den Ermächtigungsgrundlagen noch für eine Übergangszeit hingenommen werden. rebo/difu

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XVI, 322 S.

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Mannheimer rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 12