Präambeln in der deutschen Verfassungsgeschichte seit Mitte des 19. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung der invocatio Dei.

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DE

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Münster

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ZLB: 98/4377

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DI

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Präambeln waren seit dem Mittelalter Bestandteil von Papst- und Kaiser- bzw. Königsurkunden. Hierin hat sich das Herrscherbewußtsein widergespiegelt. Der Gottesbezug ist ein prägendes Element dieser Kultur und wurde zunächst in Amerika und Frankreich dem Text vorangestellt. Seit Mitte des 19. Jh. spiegeln Präambeln in der deutschen Verfassungsgeschichte die Grundeinstellung der jeweiligen Verfassungsgeber wider. Es wird ein Überblick über die Bedeutung von Funktion und Sprache der Präambeln gegeben und auf verschiedene Sprachstrukturen eingegangen, die dem Verfassungsgeber wichtig waren, um das Werk dem Volk verständlich zu machen. Weiterhin wird erörtert, inwieweit im laufe der Zeit den Präambeln eine deklaratorische oder konstitutive Bedeutung zuerkannt wurde. Mittelpunkt ist die Bedeutung des Gottesbezugs und sein Verhältnis zum Volkssouveränitätsprinzips und ebenso der Stellenwert des Gottesbezugs hinsichtlich der Neutralität des Staates. kirs/difu

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XXX, 208 S.

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